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Verträge im Investitionsprozess

Wir leisten Rechtsberatung in allen Fragen im Zusammenhang mit den Verträgen, welche während der Investitionsprozesse abgeschlossen werden. Wir erstellen, verhandeln und begutachten insbesondere:

  • Verträge über Bauleistungen und über Bauherrschaft (auch in Anlehnung auf FIDIC),
  • Verträge über Projektleistungen und Autorenaufsicht,
  • Verträge über Bauüberwachung,
  • Verträge mit Lieferanten von Anschlüssen und Dienstleistungen,
  • Verträge mit Subunternehmen.

Wir beraten auch in allen anderen Angelegenheiten hinsichtlich des Managements mit den obigen Verträgen während deren Umsetzung, unter besonderer Berücksichtigung der Anmeldung, Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen, die infolge deren Umsetzung entstehen.

 

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