Werde ich auch die kompliziertesten Probleme lösen können?
Diverse Praxen. Eine Analyse. Deine Lösung.
Im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren können verschiedene Unregelmäßigkeiten auftreten, die zu Verstößen sowohl gegen das Vergaberecht als auch gegen das Wettbewerbsrecht führen könnten. Einer der schwerwiegendsten Verstöße dieser Art ist die sogenannte Angebotsabsprache. Solche verbotenen Praktiken schaden nicht nur dem Wettbewerb auf dem oder um den Markt, sondern auch allen Marktteilnehmern. Aufgrund der weitreichenden negativen Auswirkungen dieser Art von Verhalten ist die Bekämpfung von Angebotsabsprachen zu einer der Prioritäten vieler Behörden geworden, darunter des Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz, des Präsidenten des Amtes für öffentliches Vergabewesen und der Strafverfolgungsbehörden.
Eine effektive Beratung im Bereich der Absprachen in öffentlichen Vergabeverfahren erfordert Spezialkenntnisse im Kartellrecht und Vergaberecht, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die Kombination unserer Erfahrung in diesen beiden Rechtsgebieten ermöglicht uns, Unternehmen, die am Markt für öffentliche Aufträge teilnehmen, umfassend zu beraten. Die DZP-Experten für Kartellrecht und Vergaberecht verstehen die Überschneidungen ihrer Fachgebiete.
Das interdisziplinäre Team unter der Leitung von Katarzyna Kuźma (Vergaberecht) und Jarosław Łukawski (Wettbewerbsrecht) berät Auftragnehmer und Vergabestellen in folgenden Bereichen
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