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Wir leisten umfassende Beratung im Bereich der EU-mitfinanzierten Projekte und öffentlicher Beihilfe im weitesten Sinne (darunter sektoraler Beihilfe, horizontaler Beihilfe, Beihilfe im Zusammenhang mit gemeinnützigen Dienstleistungen bzw. zwecks Unternehmensumstrukturierung).
Wir arbeiten sowohl mit den Institutionen, die das System der Strukturfonds einarbeiten, als auch mit den hilfeleistenden Rechtsträgern und mit den Empfängern der öffentlichen Beihilfe zusammen. Wir arbeiten auch mit der Abteilung für Beaufsichtigung der öffentlichen Beihilfe im Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (im Bereich der Notifizierungsverfahren) sowie mit den sich damit befassenden Anwaltskanzleien in Brüssel zusammen.
Im Bereich des Rechts zur öffentlichen Beihilfe und EU-Fonds bieten wir unsere Beratung bei:
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