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Sonderwirtschaftszonen

Wir leisten komplexe Rechtsberatung für Investoren auf allen Etappen der Planung und Umsetzung der Investition in einer Sonderwirtschaftszone (SWZ). Unsere Beratungsdienstleistungen umfassen u.a.:

  • Erstellung von rechtlichen Strukturen der Investitionsprojekte, unter Berücksichtigung der sektoralen Spezifik und der möglichen Formen öffentlichen Beihilfen,
  • Unterstützung bei Einholung anderer Befreiungen, außer Einkommensteuerbefreiung in SWZ, und zwar in Form von staatlicher Beihilfe oder Grundsteuerbefreiung,
  • Erstellung von Absichtserklärungen und Verträgen zwischen den Investoren und Einheiten der territorialen Selbstverwaltung sowie anderen Rechtsträgern, die in den Investitionsprozess engagiert sind, darunter SWZ,
  • Vertretung der Investoren in Verhandlungen mit SWZ den Einheiten territorialer Selbstverwaltung und sonstigen Rechtsträgern, die in den Investitionsprozess engagiert sind,
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die durch SWZ veröffentlichten Verhandlungen und Ausschreibungen sowie Vertretung der Investoren in diesen Ausschreibungen und Verhandlungen,
  • Vertretung der Investoren in Verfahren vor dem Minister für Entwicklung und Finanzen bezüglich der Änderungen in den Genehmigungen zur Tätigkeitsführung in SWZ,
  • Beratung für Investoren und Gemeinden bezüglich der Bedingungen für die Grundsteuerbefreiung.

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