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20.11.2016
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Die Rechtsanwälte aus der Sozietät Domański Zakrzewski Palinka haben die polnische Regierung bei der Einholung des Bescheides der EU-Kommission über staatliche Beihilfe für Steinkohleindustrie für die Jahre 2015-2018 beraten. Die EU-Kommission hat diese Beihilferegelung am 18. November 2016 akzeptiert.
Das Programm umfasst finanzielle Beihilfe zur Deckung laufender Produktionsverluste und der außerordentlichen Aufwendungen der Kohlebergwerke.
In die seit Anfang 2015 laufenden diesbezüglichen Arbeiten waren die Rechtsanwälte aus der DZP-Praxis für Infrastruktur und Energie involviert: Marcin Krakowiak, Anna Glapa, Agata Kudelska, Aneta Włoszek und Tomasz Zielenkiewicz.