Wie geht es DZP?
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12.12.2016
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Die Rechtsanwaltssozietät Domański Zakrzewski Palinka vertrat die Gesellschaft PKP Intercity in der Streitsache auf Zahlung von Vertragsstrafen wegen Verspätung bei der Lieferung der Pendolino-Züge durch Alstom. Das Gericht hat der PKP Intercity einen Betrag von EUR 42,3 Mio. nebst Zinsen zugesprochen und der Klage von PKP Intercity zum größten Teil stattgegeben. In der Geschichte der polnischen Schiedsgerichtsbarkeit ist es einer der höchsten Beträge, die einem Kläger zugesprochen wurden. Das Schiedsgericht hat gleichzeitig die Gegenklage des Lieferanten zum größten Teil zurückgewiesen (indem es nur ca. 0,5% seiner Forderung berücksichtigt hat).
Die Rechtssache war vor dem Schiedsgericht an der Landeswirtschaftskammer in Warszawa (poln. Sąd Arbitrażowy przy Krajowej Izbie Gospodarczej w Warszawie) anhängig. Der wichtigste Streitgegenstand bezog sich auf die Frage der Haftung des beklagten Zuglieferanten sowie auf die Gründe der Verspätung.
Die Führung dieser Streitsache erforderte nicht nur ausführlicher Kenntnisse der Rechtsvorschriften sondern auch umfassendes Wissen über die Organisation des Eisenbahnmarktes und technischer Bedingungen für Zuglieferungen.
Seitens der DZP betreute und führte die Rechtssache ein multidisziplinäres Juristenteam unter Leitung von Dr. Aleksandra Auleytner, Partner und Leiterin der IP&TM-Praxis, die sich u.a. auf Beratung im Bereich des Schienentransportes spezialisiert, sowie von Józef Palinka, Partner und Leiter der Praxis für Prozessführung und Schiedsverfahren.
Darüber hinaus bestand das Juristenteam auch aus Experten aus den Bereichen: Prozessführung und Schiedsverfahren - Paweł Lewandowski, Partner, Maciej Orkusz, Senior Associate, sowie Anna Ciepla, Associate, Infrastruktur und Energie – Tomasz Darowski, Partner, Dr. Krzysztof Fliszkiewicz, Senior Associate, Michał Przychoda, Associate, und IP&TMT – Tadeusz Piątek, Counsel.