Wie geht es DZP?
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13.12.2016
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DZP vertrat ihren Mandanten im Vertragsverletzungsverfahren vor EU-Kommission – wegen Verletzung der EU-Regelwerke über Verbrauchsteuerbefreiung des Äthylalkohols zur Herstellung von Arzneimitteln durch die Vorschriften des Gesetzes über Verbrauchsteuer.
Das im Jahr 2013 eingeleitete Verfahren vor EU-Kommission betraf die Vorschriften des Gesetzes über Verbrauchsteuer. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sehen keine Möglichkeit vor, direkte Verbrauchsteuerbefreiung für Alkoholgetränke, die aus Drittstaaten importiert werden, zu verwenden, obwohl eine entsprechende Befreiung (zu bestimmten Bedingungen) im Falle des innergemeinschaftlichen Erwerbs sowie auch bei inländischen Transaktionen eingeführt wurde.
Das Vertragsverletzungsverfahren, das durch die EU-Kommission eingeleitet wurde, kann zur Änderung der Vorschriften des Gesetzes über Verbrauchsteuer beitragen. Infolge dessen könnte der Pharmabranche die Möglichkeit gewährt werden, die Verfahrensweise zur Einfuhr nach Polen von Rohstoffen für Arzneimittelherstellung zu vereinfachen.
Polen hat im Verfahren vor EU-Kommission vorgetragen, dass die polnischen Vorschriften mit den EU-Regelwerken übereinstimmen – man könne nämlich verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung zum Steuerlager nach Polen befördern und dann die Verbrauchsteuerbefreiung zu dem Zeitpunkt anwenden, wenn die vorgenannte Prozedur beendet wird und Alkohol das Steuerlager verlässt. Diese Stellungnahme wurde jedoch durch EU-Kommission nicht akzeptiert und die Kommission informierte über Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens lt. Art. 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&r_dossier=20164007&noncom=0&decision_date_from=&decision_date_to=&active_only=0&title=&submit=Search.
Seitens DZP wurde diese Rechtssache durch Experten aus der DZP-Praxis für Steuerberatung geführt: Artur Nowak, Partner, Jan Czerwinski, Tax Manager und Pawel Suchocki, Senior Tax Consultant.