Wie geht es DZP?
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04.02.2022
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DZP beriet die Gesellschaft PGE Górnictwo i Energetyka Konwencjonalna S.A. im Zusammenhang mit dem ersten in der Geschichte Streitfall zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Bereich des Umweltschutzes. Unsere Beratung umfasste u.a. die Verhandlungen im Vorfeld des Abschlusses eines internationalen Abkommens über das Braunkohlebergwerk Turów.
Der Streit zwischen Polen und der Tschechischen Republik über das Braunkohlebergwerk Turów dauerte bereits seit Februar 2021 an. Damals reichten die Tschechen beim EU-Gerichtshof eine Klage ein und beantragten eine einstweilige Verfügung gegen Polen, um den Abbau einzustellen. Im September 2021 verhängte der EU-Gerichtshof ein Bußgeld in Höhe von 500 TEUR pro Tag gegen Polen, weil es den Abbau nicht eingestellt hatte.
Das am 3. Februar unterzeichnete internationale Abkommen sieht unter anderem eine gütliche Beendigung des Rechtsstreits zwischen Polen und der Tschechischen Republik vor dem EU-Gerichtshof, eine laufende Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes, eine vielseitige Umweltüberwachung (Grundwasser, Lärm, Luftqualität) und die Einrichtung eines unabhängigen Expertenmechanismus vor.
Seitens DZP wurde der Mandant von Experten aus der Praxis für Infrastruktur und Energie beraten: Marcin Krakowiak, Partner, Daniel Chojnacki, Counsel, Tymon Grabarczyk, Associate, Klaudia Skubiszak, Associate und Marta Rusakiewicz, die mit den Anwälten aus der Abteilung für Recht und Unternehmensführung der PGE S.A. zusammenarbeiteten.