Wie geht es DZP?
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21.05.2017
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Im Zusammenhang mit den ehrgeizigen Entwicklungsplänen der Elektromobilität in Polen, entscheiden immer häufiger die einzelnen Selbstverwaltungen (nicht selten mit Unterstützung von EU-Mitteln) darüber, die traditionellen Busse durch Elektrobusse zu ersetzen. Dies erzwingt, dass zu den Grundsätzen des Vergaberechts die erforderliche Ladeinfrastruktur für solche Fahrzeuge erworben werden muss.
Zu den neuesten Beispielen der gegenwärtigen Tendenz gehören die Ausschreibungsverfahren, welche die Gesellschaft Przedsiębiorstwo Komunikacji Miejskiej sp. z o.o. in Jaworzno geführt hat. Dabei sei es bemerkt, dass dies die ersten Verfahren waren, deren Werte über die sog. EU-Schwellenwerte hinausgingen.
In zwei parallel geführten Ausschreibungen wollte PKM Jaworzno einerseits 8 Ladeanlagen für die vorher eingekauften Elektrobusse und auch 5 schnelle Aufladestationen für Busse erwerben. Im ersten und zweiten Fall hat auch unsere Mandantin, die Gesellschaft – MEDCOM sp. z o.o. mit Sitz in Warszawa, ihre Angebote unterbreitet.
In beiden vorgenannten Ausschreibungen hat aber eine Konkurrenzgesellschaft gegen die Zuschläge Berufungen eingelegt. Im Ausschreibungsverfahren betr. die 8 Ladeanlagen gab es sogar zwei Berufungen (d.h. Urteil der KIO vom 10. April 2017, AZ: KIO 478/17 sowie Urteil der KIO vom 16. Mai 2017 r., AZ: KIO 825/17). Im Verfahren über 5 schnelle Aufladestationen hingegen berief sie sich nur ein Mal (d.h. Urteil KIO vom 10. April 2017, AZ: KIO 503/17).
Schließlich wurden jedoch alle Einwände der Konkurrenzgesellschaft gegen unsere Mandantin zurückgewiesen.
Wir berieten den erfolgreichen Bieter sowohl auf der Etappe der Angebotsvorbereitung als auch während aller Berufungsverfahren, die vor der Landesberufungskammer anhängig waren. In dieses Projekt waren: RA Katarzyna Kuźma (Partner) und RA Michał Wojciechowski (Senior Associate) aus dem DZP-Team für öffentliches Vergaberecht (Praxis für Infrastruktur und Energie) involviert.