Mit Unterstützung der DZP erhielt PKP Intercity vom Pendolino-Lieferanten eine Rekordentschädigung
12.12.2016 Die Rechtsanwaltssozietät Domański Zakrzewski Palinka vertrat die Gesellschaft PKP Intercity in der Streitsache auf Zahlung von Vertragsstrafen wegen Verspätung bei der Lieferung der Pendolino-Züge durch Alstom. Das Gericht hat der PKP Intercity einen Betrag von EUR 42,3 Mio. nebst Zinsen zugesprochen.